Finanzierungshilfen für Unternehmen und Selbstständige (z.B. Tennistrainer)

Die aktuelle Situation in der Corona-Krise stellt uns alle vor eine große Herausforderung. Finanziell stehen viele Unternehmen und vor allem Freiberufler vor schwierigen Zeiten. Hierzu zählen auch selbstständige Tennistrainer, deren Existenzgrundlage ohne Tennistraining gefährdet ist. Sowohl der Bund, als auch das Land Baden-Württemberg haben nun für Unternehmen und Selbstständige erste Maßnehmen getroffen, um diese in dieser schwierigen Situation finanziell zu unterstützen. 

 

Förderprogramm Soforthilfe Corona

 Förderprogramm Soforthilfe Corona

  • Anträge von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbständigen und von Angehörigen der freien Berufe mit bis zu 50 Beschäftigten möglich, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben
  • Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten
  • Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig
  • Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:
    • 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
    • 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
    • 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
  • Antragsverfahren
    • Antrag wird über die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer gestellt, auch wenn Sie kein Kammermitglied sind. Das Antragsformular finden Sie HIER!
    • Halten Sie Ihre Handelsregisternummer (soweit vorhanden) und Umsatzsteuer-ID bereit (ersatzweise Steuernummer).
    • Halten Sie Ihre Bankverbindung bereit
    • Halten Sie Informationen zu weiteren staatlichen Hilfen, die Sie im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ggf. erhalten oder beantragt haben bereit.
    • Im Rahmen des Antrags wird die Höhe Ihres Liquiditätsengpasses abgefragt werden. Halten Sie bitte Informationen hierzu bereit.

 

Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

 Steuererleichterungen

  • Antragsformular für Stundungen bzw. Anpassungen

 

Verdienstausfallentschädigung nach §§ 56 ff des Infektionsschutzgesetzes

Ein möglicher Antrag ist beim jeweiligen Gesundheitsamt zu stellen

  • Voraussetzung: man ist Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne des § 31 Satz 2 IfSG

 

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

 KfW-Corona-Hilfe

  • ERP-Gründerkredit – Universell (Kredit 076) KfW-Corona-Hilfe für Investitionen und Betriebsmittel für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen bis zu 90% Risikoübernahme
  • KfW-Unternehmerkredit (Kredit 047) – KfW-Corona-Hilfe für Investitionen und Betriebsmittel für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind bis zu 90% Risikoübernahme

 

Weitere (ergänzende) Links:

 Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus

 Liquiditätskredit 

 Landesregierung kündigt Rettungsschirm für Unternehmen in der Coronakrise an - Antragstellung ab Ende kommender Woche möglich

 Richtlinie "Soforthilfe Corona"

 

 
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